Erbrecht

Erben und Vererben

Beratungskompetenzen im Überblick

Professionelle Gestaltungsberatung

 

Testament

Beratung nach dem Erbfall

 

Patientenverfügung

Beratungskompetenzen im Überblick

Professionelle Gestaltungs- beratung

Beratung nach dem Erbfall

Testament

Patienten- verfügung

Beratungskompetenzen im Detail


Professionelle Gestaltungsberatung

Es gilt der Grundsatz: Keine Vermögensnachfolge zu Lebzeiten und keine Erbfolge ohne konzeptionell durchdachte Nachfolgeregelungen für die Hinterbliebenen. Streitanfällig sind insbesondere Erbengemeinschaften (Regelfall).
Wir bieten:
Umfangreiche Beratung in der Gestaltung letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag)

Erstellung von Betreuungs- und Vorsorgevollmachten

Bei Familienunternehmen:
Regelung der Unternehmensnachfolge – die Kinder der deutschen Wirtschaft, die heute 50 Jahre oder älter, sind oftmals erfolgreich und vermögend. Viele Familienunternehmer denken über die Zeit nach ihrem Ableben nur ungerne nach. Eine fehlende oder schlecht konzipierte Nachfolgeregelung birgt erhebliches Konfliktpotenzial und kann im schlimmsten Fall mitunter sogar existenzbedrohend sein.
Wir helfen auf dem Weg zu einem gut durchdachten Nachfolgekonzept, das Grundlage für unternehmerische Kontinuität und Wachstum ist. Das von uns verwendete Konzept des Estate Planning sichert unsere Arbeitsergebnisse durch interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Vermögensberatern und der Hausbank unserer Mandantschaft weiter ab.

Beratung nach dem Erbfall

Ist der Erbfall bereits eingetreten sind die Problemstellungen meist ganz andere:Was ist zu tun, wenn der Nachlass überschuldet ist? Wie ist der Nachlass zu verwalten? Wie soll er zwischen den Erben auseinandergesetzt werden?Derartige Prozesse können Jahre, ja Jahrzehnte dauern. Langwierige Erbschaftsprozesse sind oft die Folge. Unsere Kanzlei verfügt sowohl über ausreichende Erfahrung als auch entsprechende personelle Ressourcen, um auch hoch komplexe Erbschaftsprozesse erfolgreich zu führen. Oftmals kann im Wege der gerichtlichen Mediation eine gütliche Einigung für alle Beteiligten gefunden werden und langwierige Streitigkeiten beigelegt werden.

Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung

Umfangreiche Nachlässe, insbesondere mit Vermögensgegenständen verschiedenster Art (Grundbesitz, Unternehmensbeteiligungen, Wertpapiere, laufende Geschäftsbetriebe), die sich teilweise auch in unterschiedlichen Teilen der Welt befinden, stellen die Erben vor Herausforderungen, die Mandanten in der Regel nicht alleine meistern können oder sollten. Unser Team verfügt über zertifizierte Testamentsvollstrecker und ist erfahren in der Verwaltung umfangreicher Nachlässe. Nachlässe mit internationaler Berührung können durch unser international aufgestelltes Team bewältigt werden.

Patientenverfügung

Patientenverfügung Leiden – Krankheit – Sterben Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin? Es ist nicht einfach, sich mit existenziellen Fragen auseinander zu setzen, die Krankheit, Leiden und auch das Sterben betreffen. Dennoch ist dies notwendig, weil man sich über die Konsequenzen der eigenen Entscheidungen klar werden muss. Festlegungen in einer Patientenverfügung bedeuten, dass man selbst die Verantwortung für die Folgen übernimmt, wenn eine Ärztin oder ein Arzt diesen Anordnungen entspricht. Dabei sollten Sie bedenken, dass in bestimmten Grenzsituationen des Lebens Voraussagen über das Ergebnis medizinischer Maßnahmen und mögliche Folgeschäden im Einzelfall kaum möglich sind.

Beratungskompetenzen im Detail


Professionelle Gestaltungsberatung

Es gilt der Grundsatz: Keine Vermögensnachfolge zu Lebzeiten und keine Erbfolge ohne konzeptionell durchdachte Nachfolgeregelungen für die Hinterbliebenen. Streitanfällig sind insbesondere Erbengemeinschaften (Regelfall).
Wir bieten:
Umfangreiche Beratung in der Gestaltung letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag)

Erstellung von Betreuungs- und Vorsorgevollmachten

Bei Familienunternehmen:
Regelung der Unternehmensnachfolge – die Kinder der deutschen Wirtschaft, die heute 50 Jahre oder älter, sind oftmals erfolgreich und vermögend. Viele Familienunternehmer denken über die Zeit nach ihrem Ableben nur ungerne nach. Eine fehlende oder schlecht konzipierte Nachfolgeregelung birgt erhebliches Konfliktpotenzial und kann im schlimmsten Fall mitunter sogar existenzbedrohend sein. Wir helfen auf dem Weg zu einem gut durchdachten Nachfolgekonzept, das Grundlage für unternehmerische Kontinuität und Wachstum ist. Das von uns verwendete Konzept des Estate Planning sichert unsere Arbeitsergebnisse durch interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Vermögensberatern und der Hausbank unserer Mandantschaft weiter ab.

Beratung nach dem Erbfall

Ist der Erbfall bereits eingetreten sind die Problemstellungen meist ganz andere:Was ist zu tun, wenn der Nachlass überschuldet ist? Wie ist der Nachlass zu verwalten? Wie soll er zwischen den Erben auseinandergesetzt werden?Derartige Prozesse können Jahre, ja Jahrzehnte dauern. Langwierige Erbschaftsprozesse sind oft die Folge. Unsere Kanzlei verfügt sowohl über ausreichende Erfahrung als auch entsprechende personelle Ressourcen, um auch hoch komplexe Erbschaftsprozesse erfolgreich zu führen. Oftmals kann im Wege der gerichtlichen Mediation eine gütliche Einigung für alle Beteiligten gefunden werden und langwierige Streitigkeiten beigelegt werden.

Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung

Umfangreiche Nachlässe, insbesondere mit Vermögensgegenständen verschiedenster Art (Grundbesitz, Unternehmensbeteiligungen, Wertpapiere, laufende Geschäftsbetriebe), die sich teilweise auch in unterschiedlichen Teilen der Welt befinden, stellen die Erben vor Herausforderungen, die Mandanten in der Regel nicht alleine meistern können oder sollten. Unser Team verfügt über zertifizierte Testamentsvollstrecker und ist erfahren in der Verwaltung umfangreicher Nachlässe. Nachlässe mit internationaler Berührung können durch unser international aufgestelltes Team bewältigt werden.

Patientenverfügung

Patientenverfügung Leiden – Krankheit – Sterben Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin? Es ist nicht einfach, sich mit existenziellen Fragen auseinander zu setzen, die Krankheit, Leiden und auch das Sterben betreffen. Dennoch ist dies notwendig, weil man sich über die Konsequenzen der eigenen Entscheidungen klar werden muss. Festlegungen in einer Patientenverfügung bedeuten, dass man selbst die Verantwortung für die Folgen übernimmt, wenn eine Ärztin oder ein Arzt diesen Anordnungen entspricht. Dabei sollten Sie bedenken, dass in bestimmten Grenzsituationen des Lebens Voraussagen über das Ergebnis medizinischer Maßnahmen und mögliche Folgeschäden im Einzelfall kaum möglich sind.

Ihr Ansprechpartner

Prof. Dr. Michael Schulte LL.M.

Seniorpartner


Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Erbrecht