Erbrecht
Erben und Vererben
Beratungskompetenzen im Überblick
Professionelle Gestaltungsberatung
Testament
Beratung nach dem Erbfall
Patientenverfügung
Beratungskompetenzen im Überblick
Professionelle Gestaltungs- beratung
Beratung nach dem Erbfall
Testament
Patienten- verfügung
Beratungskompetenzen im Detail
Professionelle Gestaltungsberatung
Es gilt der Grundsatz: Keine Vermögensnachfolge zu Lebzeiten und keine Erbfolge ohne konzeptionell durchdachte Nachfolgeregelungen für die Hinterbliebenen. Streitanfällig sind insbesondere Erbengemeinschaften (Regelfall).
Wir bieten:
Umfangreiche Beratung in der Gestaltung letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag)
Erstellung von Betreuungs- und Vorsorgevollmachten
Bei Familienunternehmen:
Regelung der Unternehmensnachfolge – die Kinder der deutschen Wirtschaft, die heute 50 Jahre oder älter, sind oftmals erfolgreich und vermögend. Viele Familienunternehmer denken über die Zeit nach ihrem Ableben nur ungerne nach. Eine fehlende oder schlecht konzipierte Nachfolgeregelung birgt erhebliches Konfliktpotenzial und kann im schlimmsten Fall mitunter sogar existenzbedrohend sein.
Wir helfen auf dem Weg zu einem gut durchdachten Nachfolgekonzept, das Grundlage für unternehmerische Kontinuität und Wachstum ist. Das von uns verwendete Konzept des Estate Planning sichert unsere Arbeitsergebnisse durch interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Vermögensberatern und der Hausbank unserer Mandantschaft weiter ab.
Wir bieten:
Umfangreiche Beratung in der Gestaltung letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag)
Erstellung von Betreuungs- und Vorsorgevollmachten
Bei Familienunternehmen:
Regelung der Unternehmensnachfolge – die Kinder der deutschen Wirtschaft, die heute 50 Jahre oder älter, sind oftmals erfolgreich und vermögend. Viele Familienunternehmer denken über die Zeit nach ihrem Ableben nur ungerne nach. Eine fehlende oder schlecht konzipierte Nachfolgeregelung birgt erhebliches Konfliktpotenzial und kann im schlimmsten Fall mitunter sogar existenzbedrohend sein.
Wir helfen auf dem Weg zu einem gut durchdachten Nachfolgekonzept, das Grundlage für unternehmerische Kontinuität und Wachstum ist. Das von uns verwendete Konzept des Estate Planning sichert unsere Arbeitsergebnisse durch interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Vermögensberatern und der Hausbank unserer Mandantschaft weiter ab.
Beratung nach dem Erbfall
Ist der Erbfall bereits eingetreten sind die Problemstellungen meist ganz andere:Was ist zu tun, wenn der Nachlass überschuldet ist? Wie ist der Nachlass zu verwalten? Wie soll er zwischen den Erben auseinandergesetzt werden?Derartige Prozesse können Jahre, ja Jahrzehnte dauern. Langwierige Erbschaftsprozesse sind oft die Folge. Unsere Kanzlei verfügt sowohl über ausreichende Erfahrung als auch entsprechende personelle Ressourcen, um auch hoch komplexe Erbschaftsprozesse erfolgreich zu führen. Oftmals kann im Wege der gerichtlichen Mediation eine gütliche Einigung für alle Beteiligten gefunden werden und langwierige Streitigkeiten beigelegt werden.
Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung
Umfangreiche Nachlässe, insbesondere mit Vermögensgegenständen verschiedenster Art (Grundbesitz, Unternehmensbeteiligungen, Wertpapiere, laufende Geschäftsbetriebe), die sich teilweise auch in unterschiedlichen Teilen der Welt befinden, stellen die Erben vor Herausforderungen, die Mandanten in der Regel nicht alleine meistern können oder sollten. Unser Team verfügt über zertifizierte Testamentsvollstrecker und ist erfahren in der Verwaltung umfangreicher Nachlässe. Nachlässe mit internationaler Berührung können durch unser international aufgestelltes Team bewältigt werden.
Patientenverfügung
Patientenverfügung Leiden – Krankheit – Sterben Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin? Es ist nicht einfach, sich mit existenziellen Fragen auseinander zu setzen, die Krankheit, Leiden und auch das Sterben betreffen. Dennoch ist dies notwendig, weil man sich über die Konsequenzen der eigenen Entscheidungen klar werden muss. Festlegungen in einer Patientenverfügung bedeuten, dass man selbst die Verantwortung für die Folgen übernimmt, wenn eine Ärztin oder ein Arzt diesen Anordnungen entspricht. Dabei sollten Sie bedenken, dass in bestimmten Grenzsituationen des Lebens Voraussagen über das Ergebnis medizinischer Maßnahmen und mögliche Folgeschäden im Einzelfall kaum möglich sind.
Beratungskompetenzen im Detail
Professionelle Gestaltungsberatung
Es gilt der Grundsatz: Keine Vermögensnachfolge zu Lebzeiten und keine Erbfolge ohne konzeptionell durchdachte Nachfolgeregelungen für die Hinterbliebenen. Streitanfällig sind insbesondere Erbengemeinschaften (Regelfall).
Wir bieten:
Umfangreiche Beratung in der Gestaltung letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag)
Erstellung von Betreuungs- und Vorsorgevollmachten
Bei Familienunternehmen:
Regelung der Unternehmensnachfolge – die Kinder der deutschen Wirtschaft, die heute 50 Jahre oder älter, sind oftmals erfolgreich und vermögend. Viele Familienunternehmer denken über die Zeit nach ihrem Ableben nur ungerne nach. Eine fehlende oder schlecht konzipierte Nachfolgeregelung birgt erhebliches Konfliktpotenzial und kann im schlimmsten Fall mitunter sogar existenzbedrohend sein. Wir helfen auf dem Weg zu einem gut durchdachten Nachfolgekonzept, das Grundlage für unternehmerische Kontinuität und Wachstum ist. Das von uns verwendete Konzept des Estate Planning sichert unsere Arbeitsergebnisse durch interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Vermögensberatern und der Hausbank unserer Mandantschaft weiter ab.
Wir bieten:
Umfangreiche Beratung in der Gestaltung letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag)
Erstellung von Betreuungs- und Vorsorgevollmachten
Bei Familienunternehmen:
Regelung der Unternehmensnachfolge – die Kinder der deutschen Wirtschaft, die heute 50 Jahre oder älter, sind oftmals erfolgreich und vermögend. Viele Familienunternehmer denken über die Zeit nach ihrem Ableben nur ungerne nach. Eine fehlende oder schlecht konzipierte Nachfolgeregelung birgt erhebliches Konfliktpotenzial und kann im schlimmsten Fall mitunter sogar existenzbedrohend sein. Wir helfen auf dem Weg zu einem gut durchdachten Nachfolgekonzept, das Grundlage für unternehmerische Kontinuität und Wachstum ist. Das von uns verwendete Konzept des Estate Planning sichert unsere Arbeitsergebnisse durch interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Vermögensberatern und der Hausbank unserer Mandantschaft weiter ab.
Beratung nach dem Erbfall
Ist der Erbfall bereits eingetreten sind die Problemstellungen meist ganz andere:Was ist zu tun, wenn der Nachlass überschuldet ist? Wie ist der Nachlass zu verwalten? Wie soll er zwischen den Erben auseinandergesetzt werden?Derartige Prozesse können Jahre, ja Jahrzehnte dauern. Langwierige Erbschaftsprozesse sind oft die Folge. Unsere Kanzlei verfügt sowohl über ausreichende Erfahrung als auch entsprechende personelle Ressourcen, um auch hoch komplexe Erbschaftsprozesse erfolgreich zu führen. Oftmals kann im Wege der gerichtlichen Mediation eine gütliche Einigung für alle Beteiligten gefunden werden und langwierige Streitigkeiten beigelegt werden.
Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung
Umfangreiche Nachlässe, insbesondere mit Vermögensgegenständen verschiedenster Art (Grundbesitz, Unternehmensbeteiligungen, Wertpapiere, laufende Geschäftsbetriebe), die sich teilweise auch in unterschiedlichen Teilen der Welt befinden, stellen die Erben vor Herausforderungen, die Mandanten in der Regel nicht alleine meistern können oder sollten. Unser Team verfügt über zertifizierte Testamentsvollstrecker und ist erfahren in der Verwaltung umfangreicher Nachlässe. Nachlässe mit internationaler Berührung können durch unser international aufgestelltes Team bewältigt werden.
Patientenverfügung
Patientenverfügung Leiden – Krankheit – Sterben Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin? Es ist nicht einfach, sich mit existenziellen Fragen auseinander zu setzen, die Krankheit, Leiden und auch das Sterben betreffen. Dennoch ist dies notwendig, weil man sich über die Konsequenzen der eigenen Entscheidungen klar werden muss. Festlegungen in einer Patientenverfügung bedeuten, dass man selbst die Verantwortung für die Folgen übernimmt, wenn eine Ärztin oder ein Arzt diesen Anordnungen entspricht. Dabei sollten Sie bedenken, dass in bestimmten Grenzsituationen des Lebens Voraussagen über das Ergebnis medizinischer Maßnahmen und mögliche Folgeschäden im Einzelfall kaum möglich sind.