Die Gebühren für anwaltliche Leistungen sind im sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt.
Was bedeutet „Streitwert“ bei der Berechnung der Anwaltskosten?
Berechnungsgrundlage für die Gebühren ist üblicherweise der Streitwert. Geht es z.B. um den Einzug oder die Abwehr einer Forderung über 10.000 EUR, so beträgt der Streitwert bspw. 10.000,00 EUR. Schwierig wird die Streitwertberechnung bei sogenannten „nichtvermögensrechtlichen“ Auseinandersetzungen, also bei Streitigkeiten, bei denen es nicht konkret oder nur mittelbar um Geld geht. Die Rechtsprechung hat hier einige Regeln für die Festsetzung des Gegenstands- bzw. Streitwertes entwickelt. Es gibt hier zunächst einen Regelstreitwert von 4.000,00 EUR, der immer dann angesetzt wird, wenn sich der Streitwert beim besten Willen nicht anders beziffern lässt.
Was bedeutet z.B. eine „1,3 Geschäftsgebühr“ bei der Berechnung der Anwaltskosten?
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geht von einem Dezimalsystem aus. Bestimmte Aktivitäten des Anwalts lösen bestimmte Gebühren aus, in der Regel vor allem außergerichtlich abhängig vom Aufwand. Wendet sich der Anwalt an die Gegenseite, so wird regelmäßig eine 1,3 Geschäftsgebühr ausgelöst, also eine volle Gebühr plus 30%. Es gibt eine Art „Koordinatensystem“ mit „üblichen“ Gebühren, die aber abhängig vom Aufwand auch mal nach unten oder oben abweichen können.