Arbeitsstrafrecht
Arbeitsstrafrecht
Beratungskompetenz im Detail
Arbeitsstrafrecht
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266 a StGB), illegale Beschäftigung (sog. A-1-Bescheinigungen), illegale Arbeitnehmerüberlassung und Entsendung, Verstöße gegen das Schwarzarbeitergesetz, Geheimnisverrat (§ 233 StGB), Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB), Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft (§ 233 StGB), Insolvenzdelikte (§§ 283 ff. StGB), Lohnwucher (§ 291 StGB), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen (§ 298 StGB), Angestelltenbestechung (§ 299 StGB), Lohnsteuerhinterziehung und Schwarzarbeit, Subventionsbetrug, illegale Entsendung von Arbeitnehmern, Verbandsgeldbuße bei Unternehmen nach § 130 OWiG, Eintragung im Wettbewerbsregister (WRegG).
Wir vertreten Unternehmen im Arbeitsstrafrecht bundesweit und stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.
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